Bestellformular zur Anbindung an die Sozialplattform

Eine zentrale Anlaufstelle für diverse Sozialleistungen schaffen – dieses Ziel hat sich hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) Im Rahmen seiner Federfeldführerschaft für das Themenfeld Arbeit und Ruhestand, in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gesetzt. Die d-NRW AöR erstellt daher im Auftrag des MAGS ein entsprechendes Portal – die Sozialplattform. Die Informationsseite für Behörden finden Sie hier: https://sozialplattform.de/inhalt/informationsseite-fuer-behoerden

Um zu vermeiden, dass sich Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen Lebenssituationen mit verschiedenen Portalen auseinandersetzen müssen, bietet die Sozialplattform einen unmittelbaren und zentralen Onlinezugang zu Sozialleistungen des Themenfeldes Arbeit und Ruhestand aus einer Hand. 

 

Anbindungsprozess:

Folgende Aufgaben müssen vorab für die Anbindung von Ihnen erledigt werden:

 

  1. Festlegung der Leistungen/Antragsart:
    Hierbei kann mit einer Leistung begonnen und später weitere Leistungen angebunden werden. Der Anbindungsprozess muss nur einmalig stattfinden. Wenn weitere Antragsarten hinzukommen, muss das Anbindungsteam die Kommune lediglich freischalten.
     
  2. Beschaffung des Zertifikats / der Zertifikate
    Es reicht ein OZG Zertifikat für mehrere Leistungen/ Antragsarten pro Kommune. Beantragung hier: https://pki.kommunale.it/
    Beachten Sie hierbei, dass das Zertifikat bei der Beantragung als exportierbar markiert ist (siehe Handbuch Funktionszertifikat Punkt 4.4).
     
  3. Anbindung an den Intermediärsbetreiber: 
    Für die Anbindung benötigen die Behörden ein OSCI-Postfach bei Ihrem Intermediärsbetreiber. Der Intermediärsbetreiber (DataClearing NRW - KRZN) sollte hierfür über die Anbindung informiert werden.
     
  4. Beantragung des DVDV-Eintrags: 
    Sobald das Zertifikat vorliegt, kann mit dem öffentlichen Schlüssel des Zertifikats (.cer) der DVDV-Eintrag beantragt werden: https://www2.krzn.de/de/special/beantragung-eines-eintrages-einer-eintragsaenderung-im-deutschen-verwaltungsdiensteverzeichnis/
     
  5. Freischaltung auf der Referenzumgebung
    Die Freischaltung wird vom Anbindungsteam (d.nrw) beauftragt. Hierfür müssen folgende Informationen an kommunalvertreter@digitales.nrw.de bereitgestellt werden:
    1. Kategorie der Behörde
    2. Dienst
    3. Leistung
    4. Leika-ID
    5. Bundesland
    6. ARS
    7. Behördenschlüssel
    8. Name der Behörde
    9. Anschrift der Behörde
    10. Intermediärsbetreiber
    11. OSCI-Zertifikat (nur öffentlicher Teil)

 

Nun können Sie über dieses Webformular Ihre Anbindung bei der SIT beauftragen.

 

Nach Ihrer Bestellung:

  1. Testanträge von der Referenzumgebung
    Nach der Freischaltung auf der Referenzumgebung können Behörden Testanträge erstellen, um die Anbindung zu prüfen. Anschließend können intern die Prozesse abgestimmt werden.
     
  2. Schriftliche Freigabe für Live-Schaltung: 
    Nachdem der Test erfolgreich abgeschlossen werden konnte und die internen Prozesse abgestimmt wurden, müssen die Behörden uns für die Live-Schaltung eine schriftliche Zustimmung erteilen. Wir informieren diese dann über den nächstmöglichen Termin für die Live-Schaltung.
     
  3. Testantrag von der Produktivumgebung: 
    Zuletzt findet ein letzter Test von der Produktivumgebung statt, bei welchem die Behörden uns abschließend bestätigen, dass der Antrag angekommen ist.
     
  4. Anbindung ist abgeschlossen: 
    Mit dem letzten Test ist die Anbindung abgeschlossen.

Bestellformular:


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