1. Hinweise zur Abrechnung
Die Abrechnung erbrachter Leistungen erfolgt nach Erbringung jeweils monatlich. Die SIT behält sich vor, Kleinbeträge über mehrere Monate zu sammeln und nach freiem Ermessen später, spätestens jedoch zum Ende eines Kalenderjahres, in Rechnung zu stellen.
2. Auftragsmodalitäten
Eigene Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen u.Ä. des Auftraggebers, die dem Schriftverkehr hinzugefügt werden, wirken nicht auf dieses Angebot und bleiben daher unbeachtlich. Es gelten die Regelungen des
EVB-IT Kaufvertrags des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik in der derzeit gültigen Fassung.
3. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Bestellung über das Bestellformular.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die SIT mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Ihren Widerruf richten Sie bitte an:
Südwestfalen-IT
Sonnenblumenallee 23
58675 Hemer
info@sit.nrw
Telefon: +49 271 30 321-0
Fax: +49 271 30 321-1010 (Hemer)
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
4. Umsatzsteuerklausel
1. Nach einvernehmlicher Auffassung der Vertragsparteien erfüllen die
in diesem Vertrag vereinbarten Rechtsgeschäfte die
Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 29
Umsatzsteuergesetz. Daher wird keine Umsatzsteuer erhoben. Das
Mitglied bestätigt, dass die von SIT empfangenen Leistungen im
vollen Umfang steuerkonform gem. § 4 Nr. 29 UStG einsetzt (eine
dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische Tätigkeit oder
eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit, die nach den Nummern
11b, 14 bis 18, 20 bis 25 oder 27 von der Steuer befreit ist).
2. Sollten die zuständigen Finanzbehörden entgegen der
einvernehmlichen Auffassung der Parteien gleichwohl der Ansicht
sein, dass eines (oder mehrere) der in diesem Vertrag vereinbarten
Rechtsgeschäfte ganz, teilweise oder mit einem höheren Anteil der
Umsatzsteuer unterliegen, weil die Voraussetzungen der
Steuerfreiheit nicht gegeben sind, hat der Kunde die gesetzliche
Umsatzsteuer auf den umsatzsteuerbaren und -pflichtigen
Kaufpreis(teil) zu zahlen, und zwar Zug-um-Zug gegen Ausstellung
einer ordnungsgemäßen Rechnung im Sinne des § 14 UStG
durch die SIT.
3. Sofern und soweit die Steuerpflicht den Vorsteuerabzug auf
Eingangsleistungen der SIT ermöglicht, mindert der daraus
erwachsende wirtschaftliche Vorteil das nach dieser Vereinbarung
vom Käufer zu entrichtende Entgelt in gleicher Höhe. Die
Entgeltminderung tritt erst ein, wenn und soweit der Verkäufer die
Vorsteuer tatsächlich geltend gemacht hat und dieser
Vorsteueranspruch von den Finanzbehörden nicht bestritten wird.
4. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine
Verjährung des Anspruchs auf Erstattung der Umsatzsteuer nicht
innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Eintritt der
Festsetzungsverjährung für die Umsatzsteuer des maßgebenden
Zeitraums eintritt.
5. Das Mitglied verpflichtet sich, eine nicht steuerkonforme
Verwendung i.S. von § 4 Nr. 29 UStG oder eine geänderte Quote
der nichtsteuerkonformen Verwendung, SIT unverzüglich
mitzuteilen.